Der Klient als Persönlichkeit mit individuellen Bedürfnissen steht im Mittelpunkt unserer Bemühungen.
Deshalb identifizieren wir uns in unserer Arbeit mit der Charte der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen.
• Artikel 1: Selbstbestimmung und Hilfe zur Selbsthilfe
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Hilfe zur
Selbsthilfe und auf Unterstützung, um ein möglichst selbstständiges
Leben führen zu können.
• Artikel 2: Körperliche und seelische Unversehrtheit, Freiheit
und Sicherheit
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, vor Gefahren
für Leib und Seele geschützt zu werden.
• Artikel 3: Privatrecht
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Wahrung
und Schutz seiner Privat- und Intimsphäre.
• Artikel 4: Pflege, Betreuung und Behandlung
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf eine an
seinem persönlichen Bedarf ausgerichtete, gesundheitsfördernde und
qualifizierte Pflege, Betreuung und Behandlung.
• Artikel 5: Informationen, Beratung und Aufklärung
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf
umfassende Informationen über Möglichkeiten und Angebote der
Beratung, der Hilfe und Pflege sowie der Behandlung.
• Artikel 6: Kommunikation, Wertschätzung und Teilhabe an der
Gesellschaft
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf
Wertschätzung, Austausch und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
• Artikel 7: Religion, Kultur und Weltanschauung
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, seiner Kultur
und Weltanschauung entsprechend zu leben und seine Religion
auszuüben.
• Artikel 8: Palliative Begleitung, Sterben und Tod
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, in Würde
zu sterben.
Ein Ergebnis des "Runden Tisches"
mit freundlicher Empfehlung vom bpa