Grundsätze unserer Arbeit

Der Klient als Persönlichkeit mit individuellen Bedürfnissen steht im Mittelpunkt unserer Bemühungen.
Deshalb identifizieren wir uns in unserer Arbeit mit der Charte der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen.

• Artikel 1: Selbstbestimmung und Hilfe zur Selbsthilfe
  Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Hilfe zur
  Selbsthilfe und auf Unterstützung, um ein möglichst selbstständiges
  Leben führen zu können.
• Artikel 2: Körperliche und seelische Unversehrtheit, Freiheit
  und Sicherheit

  Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, vor Gefahren
  für Leib und Seele geschützt zu werden.              
• Artikel 3: Privatrecht
  Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Wahrung
  und Schutz seiner Privat- und Intimsphäre.
• Artikel 4: Pflege, Betreuung und Behandlung
  Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf eine an
  seinem persönlichen Bedarf ausgerichtete, gesundheitsfördernde und
  qualifizierte Pflege, Betreuung und Behandlung.
• Artikel 5: Informationen, Beratung und Aufklärung
  Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf
  umfassende Informationen über Möglichkeiten und Angebote der
  Beratung, der Hilfe und Pflege sowie der Behandlung.
• Artikel 6: Kommunikation, Wertschätzung und Teilhabe an der
  Gesellschaft

  Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf
  Wertschätzung, Austausch und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
• Artikel 7: Religion, Kultur und Weltanschauung
  Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, seiner Kultur
  und Weltanschauung entsprechend zu leben und seine Religion
  auszuüben.
• Artikel 8: Palliative Begleitung, Sterben und Tod
  Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, in Würde
  zu sterben.

Ein Ergebnis des "Runden Tisches"
mit freundlicher Empfehlung vom bpa